Liebe Mitglieder,

 

wir laden Euch herzlich zur offiziellen Mitgliederversammlung am 23. November ein. Die Mitgliederversammlung wird ab 17:00 Uhr in EO 150 stattfinden. 

 

Die Mitgliederversammlung wird ausschließlich in Präsenz stattfinden. Beachtet bitte ferner, dass Ihr Eure Stimme zur Wahl bei der Mitgliederversammlung gem. § 10 Abs. 1 unserer Satzung einem anderen Mitglied übertragen könnt. Dies hat durch eine schriftliche Bevollmächtigung zu erfolgen, die Ihr am Beginn des Abends einreichen könnt. Nach § 10 Abs. 3 der Satzung ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.

 

Tagesordnung: 

 

  1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  1. Genehmigung der Tagesordnung
  1. Abstimmung über Satzungsänderung
  1. Diskussion und Beschlussfassung über eingereichte Anträge
  1. Ausblick auf kommende Projekte und Veranstaltungen
  1. Verschiedenes

 

Im Folgenden verweisen wir auf die geplante Satzungsänderung:

 

Neufassung § 1 I: Die Vereinigung führt den Namen ELSA -Mannheim (Fakultätsgruppe Mannheim der Europäischen Jurastudentenvereinigung) e.V.

 

Neufassung § 10 I 2: Eine Delegation des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied ist nicht zulässig.  

Streichung § 10 I 3

 

Neufassung § 10 II 1: Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden oder bis zu zwei von ihm bestimmten Mitgliedern des erweiterten Vorstandes.

 

Streichung § 10 II 2, 3, 4

 

Einfügung § 10 IIa: Die Abstimmungen innerhalb der Mitgliederversammlung, wenn nicht anders bestimmt, können offen mit relativer Mehrheit vorgenommen werden.

 

Einfügung § 10 IIb: Die Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstands beschließt die Mitgliederversammlung mit relativer Mehrheit. Die Wahl ist geheim. Bei Stimmgleichheit erfolgt ein zweiter Wahlgang; liegt erneut Stimmgleichheit vor, so entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit die Stimme des die Mitgliederversammlung leitenden Mitglieds des erweiterten Vorstands. Auf die zusätzlichen Voraussetzungen in § 11 Abs. 2 dieser Satzung wird hingewiesen.

 

Neufassung § 11 I 1: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Finanzreferenten (Präsidium).

 

Neufassung § 13 I: Die Mitgliederversammlung kann für einzelne Bereiche sonstige Vorsitzende (Referenten) in geheimer Abstimmung für die Dauer von zwei Semestern wählen. Jeder Referentenposten kann mit bis zu zwei Personen besetzt werden. § 11 Abs. 2 S. 1–4 der Satzung gelten entsprechend; für das Verfahren gilt § 10 IIb der Satzung. Die zu besetzenden Referentenposten orientieren sich an den vorhandenen Posten des amtierenden erweiterten Vorstands. Die Neuschaffung eines Referentenpostens erfolgt durch die Mitgliederversammlung in Abstimmung mit einfacher Mehrheit. 

 

Einfügung § 13 Abs. 4: Zur Unterstützung bei der Durchführung ihrer Aufgaben kann der erweiterte Vorstand Direktoren berufen und abberufen. § 13 Abs. 3 der Satzung gilt entsprechend. Die Direktoren sind keine besonderen Vertreter i.S.d. § 30 BGB, sie sind an Weisungen des erweiterten Vorstands gebunden. Zu besetzende Direktorenstellen sind per E-Mail auszuschreiben. Die Amtszeit der Direktoren endet automatisch mit Ablauf der Amtszeit des erweiterten Vorstands, Beendigung der Mitgliedschaft oder durch Abberufung.

 

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und auf eine konstruktive und produktive Versammlung.

Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Jetzt teilen!